Leistungen der Pflegekasse: Anspruch und Überblick
Pflegebedürftigen sowie den pflegenden Angehörigen stehen Leistungen teilweise kostenfrei zur Verfügung!
Was sind Leistungen der Pflegekasse?
Leistungen der Pflegekasse sind finanzielle und praktische Unterstützungen für Menschen mit anerkanntem Pflegegrad – und für ihre Angehörigen. Ziel ist es, die häusliche Pflege zu ermöglichen, Angehörige zu entlasten sowie eine würdevolle Versorgung sicherzustellen.
Ihr Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse
Die von den Versicherten im Rahmen der Sozialabgaben eingezahlten Beiträge zur Pflegeversicherung sind die Grundlage für die Leistungen der Pflegekasse. Die Pflegekassen übernehmen jedoch nicht nur die Kosten für die häusliche oder stationäre Pflege, sie gewähren auch Zuschüsse für notwendige Entlastungen, die betroffene Pflegebedürftige bereits ab dem Pflegegrad 1 nutzen können.
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Kostenlose Pflegebox
Die Pflegebox ist eine monatliche Leistung der Pflegekasse mit Pflegeprodukten für die tägliche Hilfe wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutz und mehr. Diese wird zu 100 % von den Pflegekassen in den Kosten übernommen.
Kostenlose Pflegekurse
Kostenlose Online-Pflegekurse sind eine tolle Unterstützung und vermitteln wertvolles Wissen für die Pflege. Sie sind verständlich und jederzeit online verfügbar. Die Kosten werden im Rahmen der Leistung der Pflegekasse übernommen.
Pflegeleistungen für Deutschland
Die Leistungen der Pflegekassen beschreiben alle Unterstützungen, auf die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Anspruch haben – finanziell, organisatorisch und beratend. Grundlage ist das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI).
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Leistungen der Pflegeversicherung
Wenn Sie regelmäßig Hilfe im Alltag benötigen, wie bei der Körperpflege, beim Essen oder im Haushalt, können Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen (Pflegeantrag) bei Ihrer Pflegeversicherung stellen. Der Antrag kann online, telefonisch oder über ein Formular erfolgen, das Sie bei Ihrer Pflegeversicherung erhalten. Die Höhe der Leistungen hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab.
Leistungen der Pflegekasse in Deutschland sind Angebote der Pflegeversicherung, die Personen mit Pflegebedarf angemessen unterstützen sollen. In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Pflegeleistungen. Dienstleistungen, Geldleistungen und Sachleistungen für verschiedene Pflegebedürfnisse können als Pflegeleistungen wahrgenommen werden. Dabei wird die Finanzierung von bedarfsgerechten Pflegeleistungen durch die entsprechende gesetzliche oder private Pflegeversicherung übernommen. In Deutschland gilt die Pflegeversicherung als eine der sogenannten Pflichtversicherungen für die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen. Für die Pflege können also Betroffene und deren pflegende Angehörige verschiedene Pflegeleistungen nachschlagen und durch einen gesetzlichen Anspruch beantragen. Für alle Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad zwischen 1 und 5 stehen deutsche Pflegeleistungen in unterschiedlicher Höhe zur Verfügung Sollten Sie selbst oder ein Angehöriger nicht in einem Pflegegrad eingestuft sein, stehen Ihnen ausschließlich Leistungen der Krankenversicherung zur Auswahl. Mit den Pflegeleistungen in Deutschland soll das Leben im eigenen Wohnumfeld gefördert werden, um die stationäre Pflege zu entlasten. Dazu werden Angebote aus verschiedenen Segmenten zur Entlastung der häuslichen Pflege als Pflegeleistungen bereitgestellt. Auch für die stationäre Pflege sind Pflegeleitungen zur gesetzlichen Inanspruchnahme möglich wahrzunehmen. Informieren Sie sich noch heute auf unseren Seiten über geeignete Pflegeleistungen und beantragen Sie Entlastungen sowie unterstützende Maßnahmen für die Pflege. Pflegeleistungen zum Nachschlagen als Entlastung sichern.
Drei Grundvoraussetzungen für Leistungen der Pflegekasse sind:
- Sie sind gesetzlich oder privat in Deutschland pflegeversichert
- Sie haben einen anerkannten Pflegegrad von 1 oder höher
- Sie sind bei Ihrer Pflegeversicherung leistungsberechtigt
Was sagen Kunden und Erfahrungen?
★★★★★ Maria K., 58 Jahre
„Als mein Vater plötzlich pflegebedürftig wurde, waren wir völlig überfordert. Erst durch die Leistungen der Pflegekasse konnten wir uns professionelle Unterstützung leisten. Das Pflegegeld und der Entlastungsbetrag haben uns dabei enorm geholfen.“
★★★★★ Hans W., 72 Jahre
„Ich wollte so lange wie möglich zu Hause bleiben. Dank der bewilligten Leistungen konnte ich einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen und meine Wohnung barrierefrei umbauen lassen. Ohne diese Hilfe wäre das nicht möglich gewesen.“
★★★★★ Sabine L., 46 Jahre
„Ich pflege meine Mutter neben meinem Beruf. Die Leistungen der Pflegekasse geben mir zumindest finanzielle Sicherheit. Vor allem die Verhinderungspflege ist wichtig, damit ich auch mal durchatmen kann.“
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Eine monatliche gratis Pflegebox zur Entlastung der häuslichen Pflege mit einem Pflegegrad von 1 oder höher. Ihnen stehen dabei zur Auswahl:
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▷ Desinfektion für Hände und Fläche
▷ Einmalhandschuhe & Mundschutz
Pflegeleistungen der Pflegekassen
Generell gibt es für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland verschiedene Formen oder Einrichtungen für die Pflegehilfe und Betreuung. Die Wahl der passenden Pflegeform zwischen den Betroffenen und ihren Angehörigen hängt einerseits von der Schwere der Pflegebedürftigkeit und erforderlichen Pflegeleistungen ab, andererseits aber auch von den individuellen Lebensumständen beider Parteien.
Die Pflegeeinrichtungen unterscheiden sich je nach Leistungsart und -umfang. Sie umfassen dabei eine ganzheitliche Versorgung und Pflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie ambulante Pflegedienste oder Einzelpflegekräfte, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause durch Pflegeleistungen unterstützen. Auch neue Wohnformen wie Pflegewohngemeinschaften oder Tages- und Nachtpflegeangebote als Pflegeleistungen zählen zu den zugelassenen Pflegeeinrichtungen. Das Angebot der Pflegeleistungen in Deutschland ist vielfältig. Besonders herausfordernd für die Gesellschaft ist die zunehmende Altersentwicklung und der steigende Bedarf an Pflegeleistungen in Deutschland.
Pflegeleistungen zum Nachschlagen für pflegende Angehörige
Aufgrund der medizinischen Versorgung und des zunehmenden Wohlstands ist die Lebenserwartung stetig steigend. Dadurch nimmt auch die Notwendigkeit für Pflege und Hilfe im Alter zu. Pflegeleistungen zur Unterstützung und Entlastung der Familien der Betroffenen sind eine wichtige Säule. Aktuell werden etwa 70 Prozent aller Pflegebedürftigen in Deutschland zu Hause, häufig von Angehörigen, versorgt und betreut. Mit pflegeleistungen.info erhalten pflegende Angehörige, Betroffene selbst und Menschen, die einfach daran interessiert sind, umfassende Informationen über einfach sowie schnell zu entlastende Pflegeleistungen zur direkten Beantragung.
Es handelt sich bei pflegeleistungen-nachschlagen.de nicht um eine traditionelle Pflegeberatung, sondern um ein Informationsportal zur Darstellung und Bekanntmachung von deutschen Pflegeleistungen zur Entlastung der häuslichen Pflege für Angehörige. Unser Informationsangebot umfasst dabei unterschiedliche Maßnahmen und Empfehlungen zu den essenziellen Themen der Pflege. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Pflegeleistungen nachzuschlagen und gesetzliche sowie kostenfreie Ansprüche zu informieren. Wir bieten Ihnen hinzu konkrete Ratschläge und erweitern je nach Gesetzeslage Aktualisierungen zu den unterschiedlichen Pflegeleistungen bei Veränderungen. Pflegeleistungen zum Nachschlagen und noch heute bei Leistungserbringern oder den Pflegekassen beantragen.
Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung
Damit Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Ein Anspruch besteht grundsätzlich dann, wenn Sie …
- in der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung versichert sind,
- die versicherungsrechtlichen Bedingungen erfüllen und
- einen anerkannten Pflegegrad von 1 oder höher vorliegen haben.
Versicherungspflicht in Deutschland
In Deutschland sind nahezu alle Menschen pflegeversichert. Die Pflegeversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung und an die Krankenversicherung gekoppelt – entweder gesetzlich oder privat.
Wer ist leistungsberechtigt?
Bei der gesetzlichen Pflegeversicherung gilt: Sie haben Anspruch auf Leistungen, wenn Sie in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang Beiträge eingezahlt haben oder über eine Familienversicherung abgesichert waren.
Bei einer privaten Pflegeversicherung können die Voraussetzungen je nach Vertrag leicht abweichen. Hier gelten die individuell vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Der Pflegegrad als zentrale Voraussetzung
Entscheidend für den Leistungsanspruch ist ein anerkannter Pflegegrad. Er bestätigt offiziell, dass eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Falls Sie noch keinen Pflegegrad haben, müssen Sie zunächst einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Diese beauftragt daraufhin eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder einen entsprechenden Gutachterdienst bei privat Versicherten.
Im Anschluss wird ein Pflegegrad von 1 bis 5 festgestellt – oder der Antrag wird abgelehnt, falls keine ausreichende Pflegebedürftigkeit vorliegt. Erst mit einem anerkannten Pflegegrad können Sie die verschiedenen Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen.
Wie erhalte ich Leistungen der Pflegekasse?
Um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, muss zunächst ein Antrag bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden, zum Beispiel bei der AOK, der Techniker oder der Barmer. Ein formloser Antrag genügt zunächst. Wichtig ist, dass der Antrag frühzeitig gestellt wird, da Leistungen ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden.
Anschließend erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischer Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder durch Medicproof (bei Privatversicherten). Dabei wird geprüft, wie selbstständig die betroffene Person noch ist. Auf Grundlage des Gutachtens wird ein Pflegegrad (1 bis 5) festgelegt.
Nach Bewilligung können je nach Pflegegrad Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, der Entlastungsbetrag oder Zuschüsse für Pflegehilfsmittel in Anspruch genommen werden. Zusammengefasst bedeutet das:
1. Den Antrag stellen
2. Begutachtung abwarten
3. Pflegegrad erhalten
4. Leistungen auswählen
Die Leistungen der Pflegekasse im Überblick
Erhalten Sie die grundlegenden Informationen zu den Leistungen der Pflegekasse zur Übersicht zusammengefasst und eine direkte Anlaufstelle zur Beantragung. Die Anbieter übernehmen für Sie die Formalitäten kostenfrei!
Pflegegeld
Das Pflegegeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Menschen, die zu Hause gepflegt werden. Es richtet sich an Pflegebedürftige, die von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern betreut werden und keinen oder nur teilweise einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen.
Die Voraussetzung für Pflegegeld ist ein anerkannter Pflegegrad (2 bis 5). Dieser wird nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst bei gesetzlich Versicherten oder durch MEDICPROOF bei privat Versicherten festgelegt. Bewertet wird dabei, wie selbstständig die betroffene Person im Alltag noch ist – etwa bei der Körperpflege, Mobilität oder Nahrungsaufnahme. Die Pflege muss in der häuslichen Umgebung stattfinden, also in der eigenen Wohnung oder im Zuhause eines Angehörigen. Zudem ist eine regelmäßige Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst verpflichtend. Diese Beratungseinsätze sollen die Qualität der Pflege sichern und pflegende Angehörige unterstützen.
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad. Es wird monatlich ausgezahlt und kann flexibel eingesetzt werden – beispielsweise als Anerkennung für pflegende Angehörige oder zur Unterstützung im Alltag.
Pflegesachleistungen (ambulant)
Pflegesachleistungen als Leistungen der Pflegekasse sind eine wichtige Unterstützung für Menschen, die zuhause gepflegt werden und dabei professionelle Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst benötigen. Sie richten sich an Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (Pflegegrad 2 bis 5), die in der eigenen Wohnung oder im Haus versorgt werden. Im Gegensatz zum Pflegegeld, das an pflegende Angehörige ausgezahlt wird, werden Pflegesachleistungen direkt mit dem ambulanten Pflegedienst abgerechnet. Die Pflegekasse übernimmt dabei die Kosten für körperbezogene Pflegemaßnahmen wie Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen oder bei der Nahrungsaufnahme. Auch pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen im Haushalt können Bestandteil der Leistungen sein.
Voraussetzung ist ein Antrag bei der Pflegekasse und die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, der den Pflegegrad feststellt. Je nach Pflegegrad steht monatlich ein festgelegtes Budget zur Verfügung. Wird dieses nicht vollständig ausgeschöpft, kann ein Teil davon anteilig mit dem Pflegegeld kombiniert werden (Kombinationsleistung).
Für viele Familien sind Pflegesachleistungen eine wertvolle Entlastung, da sie professionelle Unterstützung bieten und gleichzeitig ermöglichen, dass pflegebedürftige Menschen weiterhin in ihrer vertrauten Umgebung leben können.
Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Menschen mit Pflegegrad, die zu Hause versorgt werden. Er beträgt monatlich bis 131 Euro und dient dazu, pflegende Angehörige im Alltag zu entlasten. Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1, unabhängig davon, ob sie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen beziehen. Um den Entlastungsbetrag in der häuslichen Pflege zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Anerkannter Pflegegrad
Anspruch besteht für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) bzw. bei privat Versicherten durch MEDICPROOF. Ohne anerkannten Pflegegrad besteht kein Anspruch.
2. Häusliche Pflege
Die pflegebedürftige Person muss zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen leben. Bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim besteht in der Regel kein Anspruch auf den Entlastungsbetrag.
3. Zweckgebundene Verwendung
Das Geld wird nicht direkt ausgezahlt, sondern ist zweckgebunden. Es kann für anerkannte Unterstützungsangebote eingesetzt werden – etwa für haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltagsbegleiter, Betreuungsangebote oder zur Entlastung bei der Organisation des Haushalts. Auch Angebote zur Unterstützung im Alltag, wie Hilfe beim Einkaufen oder bei Arztbesuchen, können darüber abgerechnet werden, sofern der Anbieter nach Landesrecht anerkannt ist.
Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel unterstützen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Alltag und werden grundsätzlich in zwei Kategorien eingeteilt: technische Pflegehilfsmittel sowie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
In der Regel ist die Pflegeversicherung für die Kostenübernahme zuständig. Je nach Einzelfall kann jedoch auch ein Anspruch gegenüber der Krankenkasse bestehen, insbesondere wenn es sich um medizinische Hilfsmittel handelt.
Technische Pflegehilfsmittel:
Technische Pflegehilfsmittel sind langlebige Produkte, die die häusliche Pflege deutlich erleichtern. Sie tragen dazu bei, die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person möglichst lange zu erhalten, unterstützen bei der Körperpflege oder helfen dabei, Beschwerden zu lindern.
Typische Beispiele sind:
- Pflegebetten
- Umsetz- und Transferhilfen
- Hausnotrufsysteme
Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel:
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch als Leistungen der Pflegekasse sind Produkte, die regelmäßig benötigt und nach einmaligem Gebrauch entsorgt werden. Sie dienen in erster Linie der Hygiene und dem Schutz aller Beteiligten.
Dazu zählen unter anderem:
- Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
- Einmalhandschuhe
- Bettschutzeinlagen
- Schutzschürzen
- Mundschutz
- FFP2-Masken
Pflegebedürftige Personen, die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf diese Verbrauchsprodukte im Wert von bis zu 42 Euro pro Monat. Die Kosten werden bei Vorliegen eines Pflegegrades in der Regel von der Pflegekasse übernommen.
Pflegebox
Sie werden zu Hause von Angehörigen gepflegt und haben einen anerkannten Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5? Dann haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro monatlich als Leistung der Pflegekasse. Diese Hilfsmittel erleichtern Ihnen den Alltag und die Pflege Ihrer Lieben. Ihr Arzt muss keine Rezepte verschreiben. Sie oder Ihr Angehöriger brauchen nur ein Formular ausfüllen - alle weiteren Formalitäten werden kostenfrei übernommen.
Anspruch zur kostenlosen Pflegebox
✓ Pflegegrad von 1 oder höher
✓ Pflege im häuslichen Umfeld
Verhinderungspflege
Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, übernehmen Familienmitglieder oft einen Großteil der Betreuung – mit viel Engagement, aber auch großer Verantwortung. Um pflegende Angehörige zu entlasten, gibt es die sogenannte Verhinderungspflege. Sie greift immer dann, wenn die private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist, etwa wegen Krankheit, Urlaub oder wichtigen Terminen.
Die gesetzliche Grundlage findet sich im Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI). Anspruch auf Verhinderungspflege besteht, wenn die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 hat und zuvor mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt wurde. Diese sogenannte Vorpflegezeit ist eine zentrale Voraussetzung. Die Ersatzpflege kann stundenweise, tageweise oder auch über mehrere Wochen erfolgen – entweder durch einen ambulanten Pflegedienst oder durch eine private Ersatzperson, etwa Verwandte oder Bekannte. Pro Kalenderjahr stellt die Pflegekasse hierfür ein festgelegtes Budget zur Verfügung. Unter bestimmten Bedingungen kann dieses sogar durch nicht genutzte Mittel der Kurzzeitpflege erhöht werden.
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist eine wichtige Entlastungsmöglichkeit in der häuslichen Pflege. Sie kommt immer dann zum Einsatz, wenn die Versorgung vorübergehend nicht zu Hause sichergestellt werden kann – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands oder wenn pflegende Angehörige eine Auszeit benötigen. In dieser Zeit wird die pflegebedürftige Person stationär in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung betreut.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist in der Regel ein anerkannter Pflegegrad (ab Pflegegrad 2). Die Pflegekasse übernimmt dann für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr einen festgelegten Betrag für pflegebedingte Aufwendungen, Betreuung und medizinische Behandlungspflege. Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen allerdings meist selbst getragen werden. Unter bestimmten Bedingungen kann zusätzlich nicht genutzte Verhinderungspflege auf die Kurzzeitpflege angerechnet werden, wodurch sich das Budget erhöht.
Tages- und Nachpflege
Als Leistungen der Pflegekasse zählt die Tages- und Nachtpflege als eine der wichtigsten Formen der teilstationären Versorgung in der häuslichen Pflege. Sie richtet sich an pflegebedürftige Menschen, die weiterhin zu Hause leben möchten, jedoch zeitweise auf professionelle Betreuung angewiesen sind. Während der Tagespflege verbringen Betroffene mehrere Stunden am Tag in einer Pflegeeinrichtung, nehmen dort Mahlzeiten ein, erhalten pflegerische Unterstützung und können an aktivierenden Angeboten teilnehmen. Die Nachtpflege hingegen bietet Betreuung in den Abend- und Nachtstunden – beispielsweise, wenn Angehörige Entlastung benötigen oder eine nächtliche Überwachung erforderlich ist.
Für die Inanspruchnahme ist in der Regel ein anerkannter Pflegegrad (ab Pflegegrad 2) erforderlich. Die Kosten für die Tages- und Nachtpflege werden von der Pflegekasse bis zu festgelegten Höchstbeträgen übernommen. Wichtig zu wissen: Diese Leistungen werden zusätzlich zum Pflegegeld oder zu Pflegesachleistungen gewährt und nicht darauf angerechnet.
Beratung & Weiterbildung
Ein Großteil der pflegebedürftigen Menschen wird im eigenen Zuhause versorgt – meist von Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen ohne professionelle Pflegeausbildung. Damit die häusliche Pflege dennoch sicher, strukturiert und den individuellen Bedürfnissen entsprechend gelingt, stellen die Pflegekassen verschiedene kostenfreie Beratungs- und Schulungsangebote als Pflegeleistung bereit.
1. Individuelle Pflegeberatung
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf eine umfassende Pflegeberatung. Ziel ist es, gemeinsam die passende Versorgungsform zu finden und offene Fragen rund um Leistungen, Hilfsmittel oder organisatorische Abläufe zu klären. Ihre Pflegekasse ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen eine zuständige Pflegeberaterin oder einen Pflegeberater zu benennen oder Sie an eine geeignete Anlaufstelle – beispielsweise einen Pflegestützpunkt – zu vermitteln.
2. Pflegekurse und Schulungen
Für die konkreten Herausforderungen im Pflegealltag bieten die Pflegekassen kostenfreie Pflegekurse und Schulungen an. Diese richten sich an alle, die bereits einen Angehörigen unentgeltlich pflegen oder sich ehrenamtlich in der Pflege engagieren möchten. Vermittelt werden unter anderem praktische Pflegetechniken, hilfreiche Tipps zur Entlastung sowie Informationen zum sicheren Umgang mit pflegebedürftigen Personen. Auch Herausforderungen bei Demenz oder schweren Inkontinenzproblemen helfen Angehörige in der Pflege weiter.
3. Verpflichtende Beratungseinsätze
Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten, sind verpflichtet, regelmäßig – in der Regel halbjährlich – einen Beratungseinsatz in Anspruch zu nehmen. Diese Termine dienen nicht nur der Unterstützung und individuellen Beratung, sondern auch der Qualitätssicherung. So wird gewährleistet, dass die häusliche Versorgung den erforderlichen Standards entspricht und die Pflegeperson ausreichend begleitet wird.
Online-Pflegekurse
Zu 100 % kostenlos! Denn die Pflege ist anspruchsvoll und die kostenlosen Pflegekurse sind für alle da. Ob Grundlagen der Pflege, Familienpflege oder Nachbarschaftshilfe – beim Leistungserbringer finden Sie die passende Unterstützung online. Wann und wo Sie möchten. Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für die Pflegekurse von curendo® nach dem § 45 SGB XI vollständig – wir sind Partner und empfehlen die Leistung gerne weiter.
Was ist eine Pflegekasse?
Eine Pflegekasse ist die zuständige Stelle für die gesetzliche Pflegeversicherung in Deutschland. Sie organisiert und verwaltet alle Leistungen rund um das Thema Pflege. Sobald eine Person pflegebedürftig wird, ist die Pflegekasse der erste Ansprechpartner für Anträge, Beratung und finanzielle Unterstützung – besonders in der häuslichen Pflege.
Welche Aufgaben hat eine Pflegekasse?
Die Pflegekasse übernimmt mehrere wichtige Aufgaben:
- Einzug der Beiträge zur Pflegeversicherung
- Prüfung und Bewilligung von Pflegeanträgen
- Beauftragung des Medizinischen Dienstes zur Begutachtung
- Einstufung in einen Pflegegrad
- Auszahlung von Pflegegeld
- Abrechnung von Pflegesachleistungen
- Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen